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Begleitung auf dem Rechtsweg – zielstrebig und konsequent |
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Als Fachanwältin für Familienrecht vertrete ich meist Privatpersonen – aus München oder Oberbayern, aus anderen Bundesländern oder aus dem Ausland. Da ich über umfangreiche Erfahrungen und Kenntnisse in ausländischem Recht verfüge, vertrete ich Sie in Familienangelegenheiten auch dann, wenn Sie oder Ihre Angehörigen ausländische Staatsbürger sind. Den Weg zu mir finden junge und ältere, verzagte und entschlossene, reiche und arme Menschen, Frauen ebenso wie Männer – vorausgesetzt, sie sind volljährig. Ausnahme: Jugendliche über 14 Jahren kann ich auch ohne Mitwirkung der Erziehungsberechtigten in allen Verfahren vertreten, die ihre Person betreffen. Jugendliche über 16 Jahren kann ich außerdem bei der Abfassung eines Testaments beraten. Ich biete Beratung, Mediation, Cooperative Praxis und Prozessvertretung in allen familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten, z. B.:
Jeder Mensch hat Anspruch auf qualifizierte Rechtsberatung. Besonders wichtig ist dies, wenn Mangel verteilt werden muss. Daher übernehme ich auch Fälle mit Verfahrenskostenhilfe. Wenn streitende Parteien sich zumindest darin einig sind, dass sie eine einvernehmliche Lösung anstreben, dann ist die Mediation ein guter Weg zu diesem Ziel. Als Mediatorin bin ich nicht die Anwältin einer Partei, sondern neutrale Vermittlerin zwischen den Beteiligten. Im Mediationsverfahren kommen alle Fakten und Ansprüche auf den Tisch. Unter meiner Anleitung werden Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen den Interessen herausgearbeitet. In einem schrittweisen Verfahren entwickeln dann die Beteiligten faire Lösungen, mit denen alle leben können. Nach einer Mediation werden Sie mit der anderen Partei weiter (oder wieder) in Frieden leben, denn alle wirken gleichberechtigt an der Lösung mit. |