Edith Fiedler Der Weg zum Anwalt – der Weg zu Ihrem Recht Fachanwältin für Familienrecht, Mediation und Cooperative Praxis


Begleitung auf dem Rechtsweg – zielstrebig und konsequent

 

Edith Fiedler
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Mediation und Cooperative Praxis


Eichfeldstraße 85
83026 Rosenheim
Telefon 08031 2877628
Telefax 08031 8875719
kanzlei@familienanwaeltin-fiedler.de
Als Fach­anwältin für Familien­recht vertrete ich meist Privat­personen – aus München oder Ober­bayern, aus ande­ren Bundes­ländern oder aus dem Aus­land. Da ich über umfang­reiche Erfah­rungen und Kennt­nisse in auslän­di­schem Recht verfüge, ver­trete ich Sie in Fami­lien­ange­legen­heiten auch dann, wenn Sie oder Ihre Ange­hörigen auslän­dische Staats­bürger sind.

Den Weg zu mir finden junge und ältere, ver­zagte und ent­schlos­sene, reiche und arme Men­schen, Frauen ebenso wie Männer – voraus­gesetzt, sie sind voll­jährig. Aus­nahme: Jugend­liche über 14 Jah­ren kann ich auch ohne Mit­wir­kung der Erzie­hungs­berech­tigten in allen Ver­fahren ver­treten, die ihre Person be­tref­fen. Jugend­liche über 16 Jah­ren kann ich außer­dem bei der Ab­fassung eines Testa­ments bera­ten.

Ich biete Bera­tung, Media­tion, Coope­rative Praxis und Prozess­vertre­tung in allen fami­lien- und erb­recht­lichen Ange­legen­heiten, z. B.:

Ehevertrag
Klärung beste­hender Verträge vor einer Trennung
Scheidungs­folgen­verein­barung
Berechnung von Zugewinn­ausgleich, Vermögens­aufteilung und Versicherungsansprüchen im Scheidungsfall, ggf. mit Zwangs­voll­streckung
Unter­halts­regelung
Sorge­rechts- und Umgangs­regelung für gemein­same Kinder
Absiche­rung einer nicht­ehe­lichen Lebens­gemein­schaft oder einer gleich­geschlecht­lichen Lebens­partner­schaft
Alters­vorsorge
Patienten­verfügung
Antreten oder Aus­schlagen eines Erbes
Gestal­tung eines Testa­ments
Ausein­ander­setzungen inner­halb einer Erben­gemein­schaft und vieles mehr

Jeder Mensch hat An­spruch auf quali­fizierte Rechts­beratung. Beson­ders wich­tig ist dies, wenn Mangel ver­teilt werden muss. Daher über­nehme ich auch Fälle mit Verfahrens­kosten­hilfe.

Wenn strei­tende Par­teien sich zumin­dest darin einig sind, dass sie eine einver­nehmliche Lösung an­streben, dann ist die Mediation ein guter Weg zu diesem Ziel. Als Media­torin bin ich nicht die Anwältin einer Partei, sondern neu­trale Vermitt­lerin zwi­schen den Betei­ligten. Im Media­tions­ver­fahren kom­men alle Fakten und An­sprüche auf den Tisch. Unter mei­ner Anlei­tung werden Gemein­sam­keiten und Unter­schiede zwi­schen den Inter­essen heraus­gear­beitet. In einem schritt­weisen Ver­fahren ent­wickeln dann die Betei­ligten faire Lösun­gen, mit denen alle leben können. Nach einer Media­tion werden Sie mit der ande­ren Partei weiter (oder wieder) in Frieden leben, denn alle wirken gleich­berech­tigt an der Lösung mit.