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Familienrecht und Erbrecht: Ansprüche, Schutzrechte und Fair Play |
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Das Familienrecht regelt unsere persönlichen Beziehungen innerhalb der Ehe, Lebenspartnerschaft und Familie, aber auch die Beziehungen der Familie zu Dritten. Wenn sich zum Beispiel Partner entscheiden, nach einer längeren gemeinsamen Strecke in Zukunft getrennte Wege zu gehen, dann sind plötzlich eine Menge Fragen auf einmal zu klären: Zugewinn, Vermögen und Schulden, Versorgungsausgleich, Ansprüche auf Immobilien, Ehevertrag, Steuern und Versicherungen, Unterhalt, Altersvorsorge und vieles mehr. Auf dem Weg zur Trennung können sich zahlreiche Fallgruben und Hindernisse auftun, die es klug zu umgehen gilt. Noch viel einschneidender sind oft immaterielle Werte, die sich nicht in Euro und Cent ausdrücken lassen, etwa das Sorgerecht für gemeinsame Kinder, der Umgang mit getrennt lebenden Kindern, das Abstammungsrecht oder die Betreuung von Angehörigen mit besonderen Bedürfnissen. Das Erbrecht regelt nicht nur die Ansprüche der Hinterbliebenen auf das Eigentum Verstorbener, sondern auch die Rechte und Pflichten der Erben untereinander und gegenüber Dritten. Auch darüber können familiäre Beziehungen zerbrechen, z.B. wenn zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern Streit um das Erbe ausbricht. Ein gut durchdachtes Testament, das alle Bedürfnisse berücksichtigt, kann die Steine des Anstoßes aus dem Weg räumen und so den Familienfrieden erhalten. In diesen und vielen ähnlichen Rechtsfragen werden Sie von mir kompetent beraten und engagiert vertreten. Und weil die zwischenmenschlichen Beziehungen ein so zentraler Teil des eigenen Lebensweges sind, bemühe ich mich zunächst außergerichtlich um eine faire einvernehmliche Regelung. Besonders wenn Kinder betroffen sind, ist es wichtig, die positiven Erfahrungen der Familie im Trennungsstreit nicht ganz und gar in den Schmutz zu treten. Auch deswegen ist es gut, wenn Sie frühzeitig kommen, bevor Sie bei jedem Schritt auf Barrikaden stoßen. In vielen Fällen können Mediation oder Cooperative Praxis hilfreich sein. Führt kein außergerichtlicher Weg zum Ziel, dann bin ich stets Ihre energische Streiterin vor Gericht. Das gilt ganz besonders, wenn Ihre persönliche Sicherheit und der Schutz Ihrer Wohnung gewährleistet werden müssen. Dann ist rasches, entschiedenes Handeln unabdingbar: Das Gewaltschutzgesetz bietet Möglichkeiten, Stalking (Nachstellungen) und andere Bedrohungen Ihrer Person, Ihrer Gesundheit, Ihrer Wohnung und Ihres Eigentums zu unterbinden. Damit Sie wieder ruhig schlafen können. |