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Glossar |
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Glossar zum Familienrecht und Erbrecht Die Informationen auf dieser Website wurden so einfach wie möglich formuliert, um sie für Laien verständlich zu machen. Einige Fachbegriffe ließen sich dennoch nicht vermeiden. In diesem kleinen Lexikon finden Sie Erklärungen für die juristischen Begriffe, die auf diesen Seiten verwendet werden. Abstammungsrecht betrifft die Feststellung eines Eltern-Kind-Verhältnisses. Praktisch geht es dabei meistens um die Anfechtung oder Anerkennung der Vaterschaft. Die Vorschriften zum Abstammungsrecht finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Gesetz über das Verfahren in Familiensachen (FamFG). Anwaltsvergütung nennt man das Honorar von Rechtsanwälten. Eine Regelung dazu findet sich im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Unabhängig davon kann das Anwaltshonorar aber auch frei zwischen Anwalt und Mandant vereinbart werden. Antrag nennt man im Familienrecht das Geltendmachen einer Forderung vor Gericht (früher als "Klage" bezeichnet). Die Entscheidung des Familiengerichts erfolgt durch einen Beschluss. Beweisaufnahme ist die Prüfung der Beweisangebote der Parteien durch das Gericht während eines Gerichtsverfahrens. Im Zuge der Beweisaufnahme werden zum Beispiel Zeugen angehört, Schäden besichtigt, Urkunden geprüft, Gutachten eingebracht usw. Beratungshilfe können Menschen mit sehr geringem Einkommen als finanzielle Beihilfe zur Rechtsberatung erhalten. Auf Antrag stellt das Amtsgericht einen Beratungshilfeschein aus, mit dem bedürftige Personen einen Anwalt ihrer Wahl aufsuchen können. Pro Beratungshilfeschein werden dann nur 15 Euro Eigenbeteiligung fällig. Wichtig: Eine Beratungshilfe gibt es nur für die außergerichtlichen Dienste eines Anwalts und sie muss vor der Beratung beantragt werden. Cooperative Praxis dient der Klärung von Streitigkeiten und dem Aushandeln fairer Vereinbarungen durch die Beteiligten. Anders als bei der Mediation wird bei diesem außergerichtlichen Verfahren jede Partei von ihren jeweiligen Anwälten beraten und begleitet. Auch der Rat anderer Sachverständiger, etwa von Pädagogen oder Finanzexperten, kann zusätzlich eingeholt werden. Aufgabe der Rechtsanwälte ist es, ihre Mandantinnen und Mandanten bei der Suche nach einer Lösung, die auch in ihrem Interesse liegt, zu unterstützen und zu vertreten. Dynamische Urteilsbildung ist eine ganzheitliche Methode, die zu ausgewogenen, fundierten Beurteilungen und Entscheidungen führt. Dabei werden zunächst konstruktive Fragen zu Tatsachen, Ansichten, Emotionen, Handlungsmöglichkeiten und Zielen der Beteiligten gestellt. So gewinnt man einen klaren Blick und kann kluge Entscheidungen treffen, die man umsetzen und verantworten kann. Entwickelt wurde die dynamische Urteilsbildung von dem niederländischen Organisationsentwickler und Soziologen Alexander H. Bos. Ehewohnung ist der gemeinsame Lebensmittelpunkt beider Ehegatten. Dabei kommt es nicht darauf an, welcher Ehepartner Eigentümer der Wohnung ist oder wer den Mietvertrag unterschrieben hat. Eine Ferienwohnung ist normalerweise keine Ehewohnung. Ehevertrag ist ein notarieller Vertrag zwischen Ehepartnern, der ihre Rechte und Pflichten in der Ehe und/oder für den Scheidungsfall regelt. Die meisten Eheverträge werden vor der Heirat abgeschlossen. Aber auch während der Ehe können die Ehegatten jederzeit einen Ehevertrag schließen. Einvernehmliche Regelung ist eine außergerichtliche Einigung beider Ehepartner über die Modalitäten ihrer Trennung oder Scheidung. In einer einvernehmlichen Regelung können etwa der Aufenthaltsort gemeinsamer Kinder, Unterhaltsleistungen, die weitere Nutzung der Ehewohnung und die Vermögensaufteilung geregelt werden. Gelingt die einvernehmliche Regelung, dann schont sie Geld, Zeit und Nerven aller Beteiligten. Andernfalls können die jeweiligen Entscheidungen vom Gericht getroffen werden. Erbrecht ist das Gesetzeswerk im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), in dem u.a. geregelt wird, wer Anspruch auf das Vermögen eines Verstorbenen hat, wie der Erblasser vor seinem Tod selbst darüber bestimmen kann und welche Pflichtteile er dabei berücksichtigen muss. Familienmitglieder mit besonderen Bedürfnissen sind beispielsweise Kinder mit Behinderungen. Sie brauchen Unterstützung und Unterhalt ohne zeitliche Beschränkung und werden häufig auch in der Erbfolge besonders berücksichtigt. Familienrecht umfasst sämtliche Gesetze, in denen die Rechte und Pflichten von Familienmitgliedern untereinander geregelt sind. Gerichtskosten fallen an, sobald ein Gericht tätig wird, und müssen in den allermeisten Fällen von den Prozessbeteiligten aufgebracht werden. Der jeweilige Gerichtsbeschluss (Urteil) setzt immer auch fest, wer die Gerichtskosten zu tragen hat. Festgelegt sind diese Gebühren für die Familiengerichte im Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG). Gewaltschutzgesetz (GewSchG) bietet Schutz vor allen Formen häuslicher Gewalt, wozu neben körperlicher Gewalt auch Drohungen, Nachstellungen (Stalking) oder Telefonterror zählen. Nach dem Prinzip "Wer schlägt, muss gehen" kann auf der Grundlage des Gewaltschutzgesetzes z.B. eine gewalttätige Person aus der gemeinsamen Wohnung verbannt und vom Opfer ferngehalten werden. Gütertrennung bedeutet ungefähr das Gegenteil einer Zugewinngemeinschaft in der Ehe. Bei Gütertrennung entstehen im Scheidungsfall keine gegenseitigen Ausgleichspflichten: Keiner der Ehegatten hat Ansprüche auf Vermögensausgleich durch den anderen und muss selbst auch keine solchen Zahlungen leisten. Gütertrennung kann zwischen den Ehegatten notariell vereinbart werden, evtl. auch im Rahmen eines Ehevertrags. Lebenspartnerschaft, umgangssprachlich auch "Homo-Ehe" genannt, ist ein Rechtsrahmen für zwei Menschen desselben Geschlechts, die auf Dauer zusammenleben wollen. Rechtlich ist die Lebenspartnerschaft vergleichbar mit der Ehe zwischen Mann und Frau, sie ist ihr allerdings nicht völlig gleichgestellt. Ein wichtiger Unterschied betrifft z.B. die Adoption von Kindern. Mandantinnen und Mandanten sind die Auftraggeber von Rechtsanwälten. Der Begriff ist abgeleitet von dem lateinischen Verb mandare = beauftragen, übertragen. Ein Mandat wiederum ist der Auftrag an den Rechtsanwalt, den Mandanten in einer bestimmten Sache zu beraten und zu vertreten. Mediation ist ein Verfahren, mit dem zwei Parteien in eigener Verantwortung und unter Anleitung einer Mediatorin oder eines Mediators einen Konflikt außergerichtlich lösen können. Dabei müssen die Interessen aller Seiten einbezogen werden. Als Mediatorin bin ich keine Schiedsrichterin, sondern eine neutrale Vermittlerin, die allen Beteiligten gleichermaßen zugewandt ist: "Zweck der dritten Partei ist es, einen zweidimensionalen Kampf in eine dreidimensionale Erkundung umzuwandeln, die zum Entwurf einer Lösung führt." (Edward de Bono, Konflikte, 1987, S. 173) Nichteheliche Lebensgemeinschaft ist ein Begriff für das dauerhafte Zusammenleben zweier Menschen, die nicht miteinander verheiratet oder verpartnert sind. Zum gemeinsamen Haushalt können auch Kinder gehören. Patientenverfügung ist eine schriftliche Erklärung für den Fall, dass ein Mensch infolge von Krankheit, Koma, schweren Verletzungen, Demenz oder Altersschwäche nicht mehr selbst über seine medizinische Behandlung entscheiden kann. In einer Patientenverfügung kann zum Beispiel bestimmt werden, dass Ärzte in bestimmten Fällen keine lebensverlängernden Maßnahmen einleiten sollen. Pflichtteilsansprüche gegen die Erben haben diejenigen Kinder und Ehegatten, die selbst enterbt wurden. Prozesskostenhilfe ist eine Sozialleistung für einkommensschwache Menschen, die ihre Rechte vor Gericht geltend machen wollen. Wenn das eigene Einkommen unterhalb einer bestimmten Grenze liegt, übernimmt die Staatskasse die Gerichtskosten und die (reduzierten) Kosten des eigenen Rechtsanwalts. Prozesskostenhilfe gibt es allerdings nicht für die Anwalts- und Gerichtskosten der Gegenseite. Je nach Gerichtsbeschluss, also z.B. bei Abweisung des Antrags, müssen auch bedürftige Mandanten diese Kosten selbst aufbringen. Rechtsschutzversicherung übernimmt in bestimmten Fällen, die im Versicherungsvertrag beschrieben werden, die Kosten eines Rechtsstreits. Im Bereich des Familienrechts bezahlen Rechtsschutzversicherungen jedoch meist nur eine einzige Rechtsberatung – und auch die nur, wenn es einen konkreten Anlass gibt. Scheidungsfolgenvereinbarung ist eine Vereinbarung über die Folgen einer Scheidung für die beiden Ehepartner. Es handelt sich stets um eine einvernehmliche Regelung, die entweder vor oder im Zuge einer Ehescheidung vereinbart werden kann. Inhaltlich geht es dabei um den Vermögensausgleich, den Unterhalt für Kinder und Ehegatten, die Verteilung des Hausrats, den möglichen Verbleib in der Ehewohnung und den Aufenthaltsort der gemeinsamen Kinder. Sorgerecht ist die rechtliche Zuständigkeit der Eltern für minderjährige Kinder und deren Vermögen. Wer das Sorgerecht für ein Kind hat, kann z.B. über Schulform, Auslandsreisen, medizinische Behandlungen, rechtliche, finanzielle und andere wichtige Angelegenheiten des Kindes entscheiden. Ehegatten haben stets ein gemeinsames Sorgerecht für ihre Kinder – üblicherweise auch nach einer Scheidung. Eine nicht verheiratete Mutter hat zunächst das alleinige Sorgerecht. Eine Änderung des Sorgerechts lässt sich nur durch Gerichtsbeschluss herbeiführen. Streitwert ist der in Geld ausgedrückte Gesamtwert dessen, worum vor Gericht gestritten wird. Auf der Basis des Streitwerts werden Rechtsanwaltskosten und Gerichtskosten berechnet. Festgesetzt wird der Streitwert eines Verfahrens vom Gericht. Dreht sich die Auseinandersetzung ganz oder teilweise um immaterielle Werte, dann legt das Gericht einen angemessenen Streitwert fest. Im Familienrecht heißt der Streitwert Verfahrenswert. Testament, auch letzter Wille oder letztwillige Verfügung genannt, ist eine schriftliche Vorausverfügung über den eigenen Nachlass. Jeder Mensch kann zu jedem Zeitpunkt seines Lebens ein Testament abfassen und es jederzeit wieder ändern. Wirksam wird ein Testament erst nach dem Tod des Erblassers. Zu dessen Lebzeiten können die zukünftigen Erben aus einem Testament keine Ansprüche ableiten. Testamentsvollstreckung ist eine Möglichkeit, die letztwillige Verfügung nach dem Tod durchzusetzen. Wenn der Erblasser sichergehen will, dass die Erben sich nach seinem Tod an bestimmte Auflagen halten, dann kann er einen Testamentsvollstrecker einsetzen, dem er vertraut und der den erklärten Willen des Erblassers durchsetzt. Umgangsrecht ist einerseits das Recht des Kindes auf Kontakt mit beiden Elternteilen, auch wenn diese nicht mehr mit ihm gleichen Haushalt leben. Andererseits ist es das Recht und die Pflicht eines Elternteils, mit dem getrennt lebenden Kind Kontakt zu pflegen. Unterhaltsanspruch ist das Recht auf Unterhaltsleistungen, z.B. durch den (ehemaligen) Ehegatten bzw. Lebenspartner oder durch die Eltern. Unterhaltsansprüche müssen geltend gemacht werden – am besten schriftlich oder durch einen Rechtsanwalt. Unterhaltspflicht ist die andere Seite des Unterhaltsanspruchs, nämlich die Pflicht, ganz oder teilweise für jemandes Lebensunterhalt aufzukommen. Nach dem Gesetz sind Eltern gegenüber ihren Kindern, Kinder gegenüber ihren Eltern und Ehegatten gegenseitig unterhaltspflichtig. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Unterhaltspflicht auch zwischen geschiedenen Ehegatten und zwischen nicht miteinander verheirateten Eltern bestehen. Unterhaltsregelung ist die Vereinbarung darüber, wer wem wann wie viel Unterhalt in welcher Form zu leisten hat. Werden sich die Betroffenen nicht einig, muss das Gericht auf Antrag eine Unterhaltsregelung beschließen. Verfahrensbeistand ist der Vertreter von Minderjährigen in einem Gerichtsverfahren. Wenn Eltern nicht in der Lage oder nicht willens sind, die Interessen ihres Kindes zu vertreten, kann das Familiengericht einen Verfahrensbeistand einsetzen. Verfahrenskostenhilfe heißt die Prozesskostenhilfe in Familienverfahren. Siehe Prozesskostenhilfe. Vermögensaufteilung nennt man die Verteilung des gemeinsamen Vermögens von Ehegatten im Zuge einer Scheidung. Dabei geht es meist um Immobilien (Haus oder Eigentumswohnung), aber auch um gemeinsame Schulden. Sinnvollerweise wird die Vermögensaufteilung zusammen mit dem Zugewinnausgleich verhandelt. Versorgungsausgleich betrifft den Ausgleich von Rentenansprüchen, die während der Ehe entstanden sind, im Zuge einer Scheidung. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Rentenansprüche aus einer privaten oder gesetzlichen Rentenversicherung, einer berufsständischen Versorgung, einer Betriebsrente oder Beamtenanwartschaft erwachsen. Der Versorgungsausgleich wird in der Regel durch das Gericht berechnet und entschieden. Eigene außergerichtliche Vereinbarungen sind möglich, allerdings nicht zu Lasten eines Versicherungsträgers. Zugewinnausgleich nennt man die Aufteilung des während der Ehe erworbenen Vermögens. Der Zugewinnausgleich wird am Ende einer Ehe vorgenommen, also anlässlich einer Scheidung, nach einer dreijährigen Trennung (auf Antrag) oder beim Tod eines Ehegatten. Zugewinngemeinschaft heißt der gesetzliche Güterstand von Ehegatten, die keinen notariellen Ehevertrag geschlossen haben. Der Zugewinn ist das Vermögen, das von jedem Ehegatten während der Ehe zu dem bereits vorhandenen Vermögen hinzuerworben wurde. Am Ende der Ehe wird der Zugewinn geteilt. Der Anspruch muss geltend gemacht werden. Zwangsvollstreckung nennt man die Eintreibung finanzieller Forderungen, die durch ein Gericht festgesetzt wurden. Die Zwangsvollstreckung kann z.B. durch Kontopfändung oder Gehaltspfändung, aber auch durch die Zwangsversteigerung von Sachen oder Grundstücken erfolgen. |